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Veröffentlicht von direktorium (direktorium) am 29-04-2022 |
MAUL- UND KLAUENSEUCHE -Einfuhrbedingungen nach Polen
Das Veterinäramt in Polen hat uns informiert das die Einfuhr von Pferden nach Polen nur unter folgenden Bedingungen möglich ist:
- Die Pferde benötigen ein Gesundheitszeugnis
- Transporte dürfen ausschließlich über die ausgewiesenen Grenzübergänge (Barwinek, Chyzne, Boguszowice-Cieszyn, Gorzyczki, Zwardon, Trzebinia) erfolgen, hier werden Fahrzeugdesinfektionen durchgeführt
- Stroh, Heu, Wasser und sonstiges Futter könnte möglicherweise nicht akzeptiert werden, wenn es aus gesperrten Gebieten stammt
- Der Transport muss im Traces System registriert sein
- Der Fahrer benötigt ein offizielles Zertifikat zur Desinfektion des Fahrzeugs, bevor die Pferde verladen wurden
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Vom 14.04.2025 bis 21.04.2025 ist das Direktorium im Osterurlaub.
Das Sekretariat ist in dieser Woche nicht besetzt! Wir bitten Sie Anfragen wie Rennleistungen und RCN rechtzeitig bis Donnerstag den 10.04.2025 zu senden.
LIZENZEN 2025
Letztes Abgabedatum der Lizenzansuchen für das Jahr 2025 ist heuer, Donnerstag, 18.02.2025.
Wir ersuchen die Aktiven höflich, die Lizenzansuchen inklusive der vorgeschriebenen Unterlagen per Mail an das Sekretariat zu senden. Sie haben aber auch die Möglichkeit am Donnerstag, 18.02.2025 von 9.00 bis 16.00 Uhr die Unterlagen persönlich im Sekretariat abzugeben.
INFORMATIONEN VON FRANCE GALOP
Ritte in Frankreich
Ab 1.1.2019 müssen alle Reiter, die keine französische Lizenz besitzen, bis spätestens einen Tag vor der Vorstarterangabe, vor dem ersten Ritt in Frankreich, ihr niedrigstes Gewicht, welches sie im laufenden Jahr reiten können, bei France Galop - Email: santejockeys@france-galop.com angeben. Änderungen zum niedrigsten reitbaren Gewicht im Laufe des Rennjahres 2020 sind unter derselben Emailadresse anzugeben.
Zusätzlich ist im Sekretariat des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich, unter Vorlage einer Liste mit ALLEN RITTEN DES VORJAHRES UND LAUFENDEN JAHRES, um eine Clearance anzusuchen. Die Clearance mit Angabe aller Ritte, inklusive Angabe der gerittenen Gewichte, muss bis spätestens einen Werktag vor der endgültigen Starterangabe bei France Galop vorliegen. Sollte keine vollständig ausgefüllte
Liste der Ritte bei Beantragung der Clearance vorliegen, kann diese nicht ausgestellt werden. Wir bitten alle Reiter in diesem Zusammenhang um Beachtung unserer Öffnungszeiten!
FRANCE GALOP weist darauf hin, dass Reiter, von denen oben genannte Unterlagen und Informationen nicht vorliegen, in Frankreich nicht reiten dürfen.
Seit 1. März 2019 gilt in Frankreich für Reiter ein Peitschengebrauch von maximal 5 Einsätzen im gesamten Rennen!
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Wichtige Kundmachung der Vollblutzucht-Kommission
In der am 8. August 2018 stattgefundenen Sitzung der Vollblutzucht-Kommission erging, im Beisein und mit Zustimmung des Vorsitzenden des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich, Bezug nehmend auf die Gestütbuch Ordnung und § 165 RR, folgender einstimmiger Beschluss:
Gegen die Züchter Frau Nadine Zaske und Herrn Harald Zaske wird
eine Sperre verhängt.
Ihre Zuchtprodukte werden ab sofort, bis zum Einlangen aller fehlenden Zuchtunterlagen, sowie der Bezahlung der entsprechenden Gebühren, weder in das Österreichische Gestüt Buch/Austrian Stud Book for Thoroughbred eingetragen noch können Besitzwechsel durchgeführt werden. Vom Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich werden ab sofort bis zur Erledigung, wie oben beschrieben, für die Zuchtprodukte von Frau Nadine und Herrn Harald Zaske keine Pferdepässe ausgestellt.
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Zuletzt geändert am: 22-04-2025 um 10:09
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