Kontaktdaten:
Direktorium für Galopprennsport
und Vollblutzucht in Österreich
Richard-Strauss-Straße 34
A-1230 Wien
Tel  +43 664 4679577
Julika Stehnken, Sekretariat
NEWS

27.06.2024

SEKRETARIAT ÖFFNUNGSZEITEN

ÖFFNUNGSZEITEN: Di. und Do. 9:00-16:00 Uhr  

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11.01.2024

NEWS

URLAUB DES SEKRTARIATS Weihnachtsurlaub des Direktoriums Vom 27.12.2023 bis 07.01.2024 ist das Direktorium im Weihnachtsurlaub. Der letzte Bürotag ist daher der 21.12.2023. Das Direktorium f&u...

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14.04.2022

GALOPPRENNEN 2022

Hier finden Sie die Links zu den Rennbahnen Magna Racino und Wien-Freudenau

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ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR VOLLBLUTHENGSTE

 

ZUR ERLANGUNG VON ZUCHTFÖRDERUNGEN 2023

 

Die Vollblutzucht-Kommission beurteilt die Hengste nach einem korrekten Äußeren (Typ und Gesamteindruck, Körperbau, Gangbild und Geschlechtscharakter, das Vorhandensein beider Hoden im Skrotum und das Gebiss) sowie nach der Abstammung. Dem Ansuchen auf Anerkennung ist ein negativer Befund des Penis-Tupfer (CEM-Test) beizulegen, sowie eine serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4). Hengste, die einen EAV AK-Titer>als 1:4 haben, müssen einen negativen Befund über das Ejakulat beibringen.

Für die erstmalige Anerkennung eines Hengstes für die Vollblutzuchtförderung ist das Vorführen des Hengstes vor der Vollblutzucht-Kommission Voraussetzung, sowie die Vorlage eines offiziellen Abstammungsnachweises und eines offiziellen Leistungsnachweises.

In das Gestüt-Buch für Vollblut werden nur Pferde aufgenommen, für die ein vollständiger Abstammungsnachweis über 8 Generationen, eine DNA-Typisierung und die Implantationsbestätigung eines Mikrochips vorliegen. Pferde ohne entsprechenden Abstammungsnachweis werden als „Non-Thoroughbred“ geführt.