Kontaktdaten:
Direktorium für Galopprennsport
und Vollblutzucht in Österreich
Pferdepromenade 4, Objekt 8
2483 Ebreichsdorf
Tel  +43 22 54 9000 1509
Fax +43 22 54 9000 1513
Karin Schweigert, Sekreteriat
Bürozeiten MO - DO 8.00 - 16.00
NEWS

06.09.2010

Erfolge österreichischer Pferde im Ausland

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30.08.2010

Amateur-Rennreiter-Prüfung

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01.07.2010

Klassifikation Stand per 28.06.2010

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ZUCHT

 

Abgabetermine und Meldungsfristen 2010

 

 

 

Pferde allgemein

Jede Ausfuhr eines aktiven Rennpferdes muss mindestens 24 Stunden, für jedes andere Pferd (z.B. Mutterstute), mindestens 48 Stunden, vor Abreise des betreffenden Pferdes im Sekretariat des Direktoriums schriftlich gemeldet werden (persönlich im Sekretariat oder per Fax mittels entsprechenden Formulars), um die Überprüfbarkeit der Anwesenheit des Pferdes am angegebenen Standort zu gewährleisten.

Bei falschen Angaben oder verspäteter Meldung hat der für das Pferd Verantwortliche die Mehrkosten in der Höhe der dreifachen Gebühr zu tragen.

 


Deckhengste

Ansuchen um Anerkennung für Hengste für die Vollblutzuchtförderung im Dezember des Vorjahres (genauer Abgabetermin wird im Wochen-Renn-Kalender und unter News verlautbart) jedoch bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres inklusive aller vorgeschriebenen Unterlagen (CEM-Test, serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4), Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree).

 

Decklisten sind bis spätestens 31.7. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.

 

Deckscheine sind bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird.

 

 

Mutterstuten

CEM-Test: Dem Hengsthalter ist vor jeder Bedeckung einer Maidenstute oder einer Mutterstute ohne lebenden Vollblutfohlen bei Fuß ein Befund über den negativen CEM-Test inklusive einer bakteriologischen Untersuchung der Stute (Tupfer von mindestens 2 Stellen, Cervix und Fossa Clitoris) auszuhändigen.

Dieser Befund muss vom Hengsthalter gemeinsam mit der Deckliste dem Sekretariat des Direktoriums bis zum 31. Juli, spätestens jedoch bis 1. November des Deckjahres vorgelegt werden.

 

Fohlen

Zuchtnachweise sind bis 31.7. jedoch bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen (siehe Gebühren).

 

Mikrochips müssen Fohlen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres implantiert werden und die Mikrochipbestätigung muss dem Direktorium ebenfalls bis 31.12. des Geburtsjahres vorgelegt werden.

 

DNA-Untersuchungen müssen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres durchgeführt werden.

 

 


 

 

 

ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR DECKHENGSTE 2010

 

 

ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR VOLLBLUTHENGSTE
ZUR ERLANGUNG VON ZUCHTFÖRDERUNGEN 2010

 

Die Vollblutzucht-Kommission beurteilt die Hengste nach einem korrekten Äußeren (Typ und Gesamteindruck, Körperbau, Gangbild und Geschlechtscharakter, das Vorhandensein beider Hoden im Skrotum und das Gebiss) sowie nach der Abstammung. Dem Ansuchen auf Anerkennung ist ein negativer Befund des Penis-Tupfer (CEM-Test) beizulegen, sowie eine serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4). Hengste, die einen EAV AK-Titer>als 1:4 haben, müssen einen negativen Befund über das Ejakulat beibringen. Für die erstmalige Anerkennung eines Hengstes für die Vollblutzuchtförderung ist das Vorführen des Hengtes vor der Vollblutzucht-Kommission Vorausetzung, sowie die Vorlage eines offiziellen Abstammungsnachweises und eines offiziellen Leistungsnachweises.

In das Gestüt-Buch für Vollblut werden nur Pferde aufgenommen, für die ein vollständiger Abstammungsnachweis über 8 Generationen, eine DNA-Typisierung und die Implantationsbestätigung eines Mikrochips vorliegen und dieser ablesbar ist. Pferde ohne entsprechenden Abstammungsnachweis werden als "Non-Thoroughbred" geführt.

 

  


 

  

ZUCHTFÖRDERUNG

  

 

Das Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich schreibt laut § 2 RR den Veranstaltern von Galopprennen vor, an österreichische Züchter (§ 165 RR) Mindestzüchterprämien von 10 Prozent der Rennpreise zu zahlen.

Dabei sind die Allgemeinen Bestimmungen der Veranstalter zu beachten (siehe Links AROC und ÖRV-Freudenau).

 

 


 

 

DECKHENGSTE 2010

 

ANERKENNUNG VON VOLLBLUTHENGSTEN FÜR DIE VOLLBLUTZUCHTFÖRDERUNG

 


Von der Vollblutzucht-Kommission des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich wurden für das Jahr 2010 folgende Vollbluthengste als Deckhengste wieder für die Vollblutzuchtförderung anerkannt:

 

 

 

Hengsthalter

Standort

Niederösterreich und Wien

   

CLARION (GB),
Fuchs, geb. 1998
v. First Trump (GB) - Area Girl (GB)

Wilhelm Furtner

Wilhelm Furtner
Neulengbach

INDIAN BEAU (GB),
braun, geb. 2001
v. Indian Rocket (GB) - Girl Next Door (GB)

Alena Peterliková

Magna Racino
Ebreichsdorf

KING LEON (IRE),
Fuchs, geb. 1992
v. Caerleon (USA) - Dwell (USA)

Gestüt Celtic Hill

Gestüt Celtic Hill
Gumpersberg, Altlengbach

MR. ALKOHOL (GB),
dunkelbraun, geb. 1997
v. Rock Hopper (GB) - Miss Redwood (USA)

Hans Schmutz

Hans Schmutz
Nondorf

STORM MIST (IRE),
Dunkelfuchs, geb. 2006
v. Giant's Causeway (USA) - Madeira Mist (IRE)

Maria Furtner

Maria Furtner
Neulengbach

     

Burgenland

   

AKHISAR (USA),
dunkelbraun, geb. 1988
v. Riverman (USA) - Akila (FR)

Gestüt Highgrove

Gestüt Highgrove
St. Kathrein

ICEMOON (GER),
Fuchs, geb. 1994
v. Monsagem (USA) - Icena (GB)

Gestüt Highgrove

Gestüt Highgrove
St. Kathrein

   

Salzburg

   

NO DANCER (GER),
braun, geb. 1991
Shareef Dancer (USA) - Nice Gold (GER)

Franz Maier

Franz Maier
Schwaighofen,
Eugendorf

 

 


 

 

 

GEBÜHREN 2010

 

Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2010 die Gebühren nach
§ 209 des Renn-Regelments wie folgt festgesetzt:

 

Eintragung eines Fohlens ins G.-B. bis 31.7. des Geburtsjahres

30,00 €

Eintragung eines Fohlens ins G.-B. von 1.8. bis 1.11. des Geburtsjahres

 60,00 €

Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) bis 31.7.

0,00 €

Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) von 1.8. bis 1.11.

40,00 €

Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) ohne Meld.

70,00 €

Erstmalige Eintragung eines ausländischen Pferdes in das G.-B. oder in den Anhang

100,00 €

Registrierung Import nach dauerhafter oder vorübergehender Ausfuhr

 55,00 €

Breeding Clearance Notification (BCN) für vorübergehende Ausfuhr

 30,00 €

Ausstellung eines österreichischen Export-Zertifikates 

 45,00 €

Allonge, Ausfuhrbescheinigung zu Export-Zertifikat 

 25,00 €

Reugeldstempel Pass 

 25,00 €

Ausstellung eines österreichischen Pferdepasses 

 65,00 €

Anerkennung Deckhengst erstmalig

 120,00 €

Anerkennung Deckhengst wiederholt ohne Visite

 50,00 €

Duplikat Pferdepass

 130,00 €

Änderung, Korrektur eines österreichischen Pferdepasses 25,00 €

Namensgebung im Geburtsjahr

 25,00 €

Namensgebung in jedem anderen als dem Geburtsjahr

 60,00 €

Namensänderung

 150,00 €

Namensgebung eingeführter Pferde

 60,00 €

Bearbeitungsgeb. Namensgebung, wenn vom Geburtsland gesondert verrechnet

 25,00 €

Rennfarben Neueintragung

 100,00 €

Rennfarben Verlängerung

 50,00 €

Rennfarbe auf Lebenszeit

 300,00 €

Neueintragung eines Decknamens

 100,00 €

Deckname Verlängerung

 80,00 €

Eintragung eines Gestütsdecknamens

 100,00 €

Handikapgebühr für jedes angenommene Gewicht

 2,00 €

Registrierung Besitzwechsel/Verpachtung/Pachtaufhebung

 30,00 €

Registrierung jeder Änderung von Besitzverhältnissen

 30,00 €

Pedigree über 5 Generationen

 40,00 €

Rennleistung für ein Pferd

 30,00 €

Bescheinigung für Debütanten

 30,00 €

Ausstellung/Ausgabe eines Medikamentenbuches

 35,00 €

RCN für jeden Auslandstart

 30,00 €

Prüfung für Besitzertrainer

 250,00 €

Prüfung Berufstrainer

 250,00 €

Prüfung für Amateurrennreiter

 100,00 €

Besitzertrainer-Lizenz

 240,00 €

Berufstrainer-Lizenz

 60,00 €

Jockey-Lizenz

 50,00 €

Jockeyaspiranten-Lizenz

 30,00 €

Jockeylehrlings-Lizenz

 0,00 €

Amateurrennreiter-Lizenz

 50,00 €

Leumundszeugnis/Clearance

 30,00 €

Alljährliches Eintragen einer Vollmacht (ausgenommen Trainer)

 25,00 €

Registrierung u. Versand Mikrochip inländisches Pferd

 50,00 €

Registrierung u. Versand Mikrochip ausländisches Pferd

 60,00 €

Bearbeitungsgeb. u. Registrierung f. jede DNA-Untersuchung

 20,00 €

Wochen-Renn-Kalender-Abonnement 2010

 35,00 €

 

Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2010 die Gebühren nach
§ 210 wie folgt festgesetzt:

 

Agnoszieren eines Pferdes

   28,00 €

Tierärztliche Bescheinigung zum Erlangen eines Pferdepasses bzw. Änderungen in einem solchen

14,00 €

 

 

Nachträgliche Gebühren und Strafgebühren:

 

Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres und/oder das verspätete Implantieren des Mikrochips inklusive DNA-Untersuchung nach dem 31.12. des Geburtsjahres (der Verlust des Mikrochips hebt diese Gebühr nicht auf)

 370,00 €

Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres, wenn die Implantationsbestätigung des Mikrochips und die DNA-Untersuchung dem Sekretariat bis 31.12. des Geburtsjahres vorgelegt wurden

120,00 €

Verspätetes Ansuchen um Anerkennung eines Hengstes bzw. nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen (CEM-Test, Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree) nach dem 15.2. des betreffenden Jahres

370,00 €

Verspätet eingereichte Deckliste nach dem 31.7. des betreffenden Jahres

50,00 €

Nicht, bzw. verspätet (nach dem 1.11. des betreffenden Jahres) vorgelegter Deckschein. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird

150,00 €

Nichtanzeige einer Kastration

50,00 €

Mehrkosten f. verspätetes Ansuchen um Lizenz

100,00 €

Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage von CEM-Test

150,00 €

Zusendung eines Ersatzmikrochips bei Verlust

80,00 €

Falsch implantierte Mikrochips

200,00 €

Eintragung in die Schuldnerliste

50,00 €

Jede nicht innerhalb eines Monats gemeldete Änderung der Besitzverhältnisse

90,00 €

Nachträglicher Reugeldstempel im Pass (Ausfuhr nicht innerhalb eines Monats gemeldet)

75,00 €

Nachträgliche Bescheinigung für eine vorübergehende Ausfuhr

90,00 €

Das Eintreffen des Original-Exportzertifikates später als zwei Monate nach dem angeführten Exportdatum

150,00 €

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche fällige Postgebühren dem Veranlassenden der Postsendung verrechnet werden.

 

 

***

 

 

Weiters wird darauf hingewiesen, dass Mahnspesen wie folgt verrechnet werden:

 

1. Mahnung       €   10,--

2. Mahnung       €   20,--

3. Mahnung       €   30,--

 

Danach wird der betreffende Schuldner gemäß §§ 65-69, ohne weitere Verständigung, auf die Schuldnerliste gesetzt.