ZUCHT
Abgabetermine und Meldungsfristen 2011
Pferde allgemein
Jede Ausfuhr eines aktiven Rennpferdes muss mindestens 24 Stunden, für jedes andere Pferd (z.B. Mutterstute), mindestens 48 Stunden, vor Abreise des betreffenden Pferdes im Sekretariat des Direktoriums schriftlich gemeldet werden (persönlich im Sekretariat oder per Fax mittels entsprechenden Formulars), um die Überprüfbarkeit der Anwesenheit des Pferdes am angegebenen Standort zu gewährleisten.
Bei falschen Angaben oder verspäteter Meldung hat der für das Pferd Verantwortliche die Mehrkosten in der Höhe der dreifachen Gebühr zu tragen.
Deckhengste
Ansuchen um Anerkennung für Hengste für die Vollblutzuchtförderung im Dezember des Vorjahres (genauer Abgabetermin wird im Wochen-Renn-Kalender und unter News verlautbart) jedoch bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres inklusive aller vorgeschriebenen Unterlagen (CEM-Test, serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4), Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree).
Decklisten sind bis spätestens 31.7. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.
Deckscheine sind bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird.
Mutterstuten
CEM-Test: Dem Hengsthalter ist vor jeder Bedeckung einer Maidenstute oder einer Mutterstute ohne lebenden Vollblutfohlen bei Fuß ein Befund über den negativen CEM-Test inklusive einer bakteriologischen Untersuchung der Stute (Tupfer von mindestens 2 Stellen, Cervix und Fossa Clitoris) auszuhändigen.
Dieser Befund muss vom Hengsthalter gemeinsam mit der Deckliste dem Sekretariat des Direktoriums bis zum 31. Juli, spätestens jedoch bis 1. November des Deckjahres vorgelegt werden.
Fohlen
Zuchtnachweise sind bis 31.7. jedoch bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen (siehe Gebühren).
Mikrochips müssen Fohlen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres implantiert werden und die Mikrochipbestätigung muss dem Direktorium ebenfalls bis 31.12. des Geburtsjahres vorgelegt werden.
DNA-Untersuchungen müssen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres durchgeführt werden.

ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR VOLLBLUTHENGSTE
ZUR ERLANGUNG VON ZUCHTFÖRDERUNGEN 2011
ANERKENNUNG VON VOLLBLUTHENGSTEN FÜR DIE VOLLBLUTZUCHTFÖRDERUNG 2011
Niederösterreich und Wien
Burgenland
Salzburg
ZUCHTFÖRDERUNG
Das Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich schreibt laut § 2 RR den Veranstaltern von Galopprennen vor, an österreichische Züchter (§ 165 RR) Mindestzüchterprämien von 10 Prozent der Rennpreise zu zahlen.
Dabei sind die Allgemeinen Bestimmungen der Veranstalter zu beachten (siehe Links AROC und ÖRV-Freudenau).
|
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2011 die Gebühren
|
|
|
nach § 209 des Renn-Reglements wie folgt festgesetzt:
|
|
|
|
€
|
|
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. bis 31.7.des Geburtsjahres
|
30,00 €
|
|
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. von 1.8. bis 1.11.des Geburtsjahres
|
60,00 €
|
|
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) bis 31.7.
|
0,00 €
|
|
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) von 1.8. bis 1.11.
|
40,00 €
|
|
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) ohne Meld.
|
70,00 €
|
|
Erstmalige Eintragung eines ausländischen Pferdes in das G.-B. oder in den Anhang
|
100,00 €
|
|
Registrierung Import nach dauerhafter oder vorübergehender Ausfuhr
|
55,00 €
|
|
Breeding Clearance Notification (BCN) für vorübergehende Ausfuhr
|
30,00 €
|
|
Ausstellung eines österreichischen Export-Zertifikates
|
45,00 €
|
|
Allonge, Ausfuhrbescheinigung zu Export-Zertifikat
|
25,00 €
|
|
Reugeldstempel Pass
|
25,00 €
|
|
Ausstellung eines österreichischen Pferdepasses
|
80,00 €
|
|
Duplikat Pferdepass
|
150,00 €
|
|
Änderung, Korrektur eines österreichischen Pferdepasses
|
25,00 €
|
|
Anerkennung Deckhengst erstmalig
|
120,00 €
|
|
Anerkennung Deckhengst wiederholt ohne Visite
|
50,00 €
|
|
Namensgebung im Geburtsjahr
|
25,00 €
|
|
Namensgebung in jedem anderen als dem Geburtsjahr
|
60,00 €
|
|
Namensänderung
|
150,00 €
|
|
Namensgebung eingeführter Pferde
|
60,00 €
|
|
Bearbeitungsgeb. Namensgebung , wenn vom Geburtsland gesondert verrechnet
|
25,00 €
|
|
Bearbeitungsgebühr unvollständiger Importpapiere auf Wunsch des Besitzers
|
50,00 €
|
|
Rennfarben Neueintragung
|
100,00 €
|
|
Rennfarben Verlängerung
|
50,00 €
|
|
Rennfarbe auf Lebenszeit
|
500,00 €
|
|
Neueintragung eines Decknamens
|
100,00 €
|
|
Deckname Verlängerung
|
80,00 €
|
|
Eintragung eines Gestütsdecknamens
|
100,00 €
|
|
Handikapgebühr für jedes angenommene Gewicht
|
2,00 €
|
|
Registrierung Besitzwechsel/Verpachtung/Pachtaufhebung
|
30,00 €
|
|
Registrierung jeder Änderung von Besitzverhältnissen
|
30,00 €
|
|
Pedigree über 5 Generationen
|
40,00 €
|
|
Rennleistung für ein Pferd
|
30,00 €
|
|
Bescheinigung für Debütanten
|
30,00 €
|
|
Ausstellung/Ausgabe eines Medikamentenbuches
|
35,00 €
|
|
Racing Clearance Notification (RCN)
|
30,00 €
|
|
Prüfung für Besitzertrainer
|
250,00 €
|
|
Prüfung Berufstrainer
|
250,00 €
|
|
Prüfung für Amateurrennreiter
|
100,00 €
|
|
Besitzertrainer-Lizenz
|
240,00 €
|
|
Berufstrainer-Lizenz
|
60,00 €
|
|
Jockey-Lizenz
|
50,00 €
|
|
Jockeyaspiranten-Lizenz
|
30,00 €
|
|
Jockeylehrlings-Lizenz
|
0,00 €
|
|
Amateurrennreiter-Lizenz
|
50,00 €
|
|
Leumundszeugnis/Clearance
|
30,00 €
|
|
Alljährliches Eintragen einer Vollmacht (ausgenommen Trainer)
|
25,00 €
|
|
Registrierung u. Versand Mikrochip inländisches Pferd
|
50,00 €
|
|
Registrierung u. Versand Mikrochip ausländisches Pferd
|
60,00 €
|
|
Bearbeitungsgeb.u. Registrierung f. jede DNA-Untersuchung
|
20,00 €
|
|
Wochen-Renn-Kalender-Abonnement 2011
|
35,00 €
|
|
|
|
|
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2011 die Gebühren
|
|
|
nach § 210 wie folgt festgesetzt:
|
|
|
|
€
|
|
Agnoszieren eines Pferdes
|
28,00 €
|
|
Erstmalige Kontrolle eines österreichischen Pferdepasses
|
14,00 €
|
|
Tierärztliche Bescheinigung zur Änderung eines Pferdepasses
|
14,00 €
|
|
Bearbeitungsgebühr für vorgelegtes Abzeichendiagramm zum Erlangen eines
|
|
|
Pferdepasses
|
14,00 €
|
|
|
|
|
Nachträgliche Gebühren und Strafgebühren:
|
|
|
|
€
|
|
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins
G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres und/oder das verspätete Implantieren des Mikrochips inklusive DNA-Untersuchung nach dem 31.12. des Geburtsjahres
|
|
|
(der Verlust des Mikrochips hebt diese Gebühr nicht auf)
|
370,00 €
|
|
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins
G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres, wenn die Implantationsbestätigung des Mikrochips und die DNA-Untersuchung dem Sekretariat bis 31.12. des Geburts-
jahres vorgelegt wurden
|
120,00 €
|
|
Verspätetes Ansuchen um Anerkennung eines Hengstes bzw. nicht fristgerecht
|
|
|
vorgelegte Unterlagen (CEM-Test, Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree) nach dem 15.2. des betreffenden Jahres
|
370,00 €
|
|
Verspätet eingereichte Deckliste nach dem 31.7. des betreffenden Jahres
|
50,00 €
|
|
Nicht, bzw. verspätet (nach dem 1.11. des betreffenden Jahres) vorgelegter Deckschein. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird
|
150,00 €
|
|
Nichtanzeige einer Kastration
|
50,00 €
|
|
Mehrkosten f. verspätetes Ansuchen um Lizenz
|
100,00 €
|
|
Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage von CEM-Test
|
150,00 €
|
|
Zusendung eines Ersatzmikrochips bei Verlust
|
80,00 €
|
|
Falsch implantierte Mikrochips
|
200,00 €
|
|
Eintragung in die Schuldnerliste
|
50,00 €
|
|
Jede nicht innerhalb eines Monats gemeldete Änderung der Besitzverhältnisse
|
90,00 €
|
|
Nachträglicher Reugeldstempel im Pass (Ausfuhr nicht innerhalb eines Monats
|
|
|
gemeldet)
|
75,00 €
|
|
Nachträgliche Bescheinigung für eine vorübergehenden Ausfuhr
|
90,00 €
|
|
Das Eintreffen des Original-Exportzertifikates später als zwei Monate nach dem angeführten Exportdatum
|
150,00 €
|
|
Verspätetes Ansuchen um eine Racing Clearance Notification (RCN) für ein im Ausland startendes Pferd
|
60,00 €
|
|
Verspätetes Ansuchen um eine Racing Clearance Notification (RCN) für ein im Ausland startendes Pferd (Wiederholungsfall)
|
100,00 €
|
|
Fehlende oder verspätete Trainingslisten-Änderungsanzeige
|
50,00 €
|
|
Fehlende oder verspätete Trainingslisten-Änderungsanz. – Wiederholungsfälle bis
|
200,00 €
|