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Direktorium für Galopprennsport
und Vollblutzucht in Österreich
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2483 Ebreichsdorf
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Fax +43 22 54 9000 1513
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NEWS

06.02.2012

Aktuelle Auslandserfolge österreichischer Pferde

Österreichische Pferde platzieren sich erfolgreich in Cagnes-sur-Mer!

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26.01.2012

Klassifikation 2011

Stand per 31.12.2011 finden Sie unter der Rubrik Rennsport

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24.01.2012

Saisonstart 2012 im Magna Racino

Saisonstart im Magna Racino ist am Ostermontag, 9. April 2012.

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ZUCHT

 

Abgabetermine und Meldungsfristen 2011

 

 Pferde allgemein

Jede Ausfuhr eines aktiven Rennpferdes muss mindestens 24 Stunden, für jedes andere Pferd (z.B. Mutterstute), mindestens 48 Stunden, vor Abreise des betreffenden Pferdes im Sekretariat des Direktoriums schriftlich gemeldet werden (persönlich im Sekretariat oder per Fax mittels entsprechenden Formulars), um die Überprüfbarkeit der Anwesenheit des Pferdes am angegebenen Standort zu gewährleisten.

Bei falschen Angaben oder verspäteter Meldung hat der für das Pferd Verantwortliche die Mehrkosten in der Höhe der dreifachen Gebühr zu tragen.

 


Deckhengste

Ansuchen um Anerkennung für Hengste für die Vollblutzuchtförderung im Dezember des Vorjahres (genauer Abgabetermin wird im Wochen-Renn-Kalender und unter News verlautbart) jedoch bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres inklusive aller vorgeschriebenen Unterlagen (CEM-Test, serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4), Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree).

 

Decklisten sind bis spätestens 31.7. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.

 

Deckscheine sind bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird.

 

 

Mutterstuten

CEM-Test: Dem Hengsthalter ist vor jeder Bedeckung einer Maidenstute oder einer Mutterstute ohne lebenden Vollblutfohlen bei Fuß ein Befund über den negativen CEM-Test inklusive einer bakteriologischen Untersuchung der Stute (Tupfer von mindestens 2 Stellen, Cervix und Fossa Clitoris) auszuhändigen.

Dieser Befund muss vom Hengsthalter gemeinsam mit der Deckliste dem Sekretariat des Direktoriums bis zum 31. Juli, spätestens jedoch bis 1. November des Deckjahres vorgelegt werden.

 

Fohlen

Zuchtnachweise sind bis 31.7. jedoch bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen (siehe Gebühren).

 

Mikrochips müssen Fohlen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres implantiert werden und die Mikrochipbestätigung muss dem Direktorium ebenfalls bis 31.12. des Geburtsjahres vorgelegt werden.

 

DNA-Untersuchungen müssen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres durchgeführt werden.

 

 


 

 

 

ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR VOLLBLUTHENGSTE

ZUR ERLANGUNG VON ZUCHTFÖRDERUNGEN 2011

 
Die Vollblutzucht-Kommission beurteilt die Hengste nach einem korrekten Äußeren (Typ und Gesamteindruck, Körperbau, Gangbild und Geschlechtscharakter, das Vorhandensein beider Hoden im Skrotum und das Gebiss) sowie nach der Abstammung. Dem Ansuchen auf Anerkennung ist ein negativer Befund des Penis-Tupfer (CEM-Test) beizulegen, sowie eine serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4). Hengste, die einen EAV AK-Titer>als 1:4 haben, müssen einen negativen Befund über das Ejakulat beibringen.
Für die erstmalige Anerkennung eines Hengstes für die Vollblutzuchtförderung ist das Vorführen des Hengstes vor der Vollblutzucht-Kommission Voraussetzung, sowie die Vorlage eines offiziellen Abstammungsnachweises und eines offiziellen Leistungsnachweises.
In das Gestüt-Buch für Vollblut werden nur Pferde aufgenommen, für die ein vollständiger Abstammungsnachweis über 8 Generationen, eine DNA-Typisierung und die Implantationsbestätigung eines Mikrochips vorliegen. Pferde ohne entsprechenden Abstammungsnachweis werden als „Non-Thoroughbred“ geführt.
 
 

ANERKENNUNG VON VOLLBLUTHENGSTEN FÜR DIE VOLLBLUTZUCHTFÖRDERUNG 2011

 
Von der Vollblutzucht-Kommission des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich wurden für das Jahr 2011 folgende Vollbluthengste als Deckhengste wieder für die Vollblutzuchtförderung anerkannt:
 
                                                                        Hengsthalter                            Standort          
                                                                                                                     

Niederösterreich und Wien

 
CLARION (GB),
Fuchs, geb. 1998                                            Wilhelm Furtner                       Wilhelm Furtner
v. First Trump (GB) – Area Girl (GB)                                                               Neulengbach
 
STORM MIST (IRE),
Dunkelfuchs, geb. 2006                                   Maria Furtner                          Maria Furtner
v. Giant’s Causeway (USA) – Madeira Mist (IRE)                                     Neulengbach
 
STORMRIDER (CAN),
Dunkelbraun, geb. 1995                                  Dr. Monika Seltenhammer         RV Ladendorf
v. Alwuhush (USA) – Seven Stones (CAN)                                                      Ladendorf
 
 

Burgenland

 
AKHISAR (USA),
dunkelbraun, geb. 1988                                   Gestüt Highgrove                     Gestüt Highgrove
v. Riverman (USA) – Akila (FR)                                                                   St. Kathrein                
 
ICEMOON (GER),
Fuchs, geb. 1994                                           Gestüt Highgrove                     Gestüt Highgrove
v. Monsagem (USA) – Icena (GB)                                                             St. Kathrein                
 
 

Salzburg

 
NO DANCER (GER),
braun, geb. 1991                                            Franz Maier                            Franz Maier
Shareef Dancer (USA) – Nice Gold (GER)                                                 Schwaighofen, Eugendorf
 

  

ZUCHTFÖRDERUNG

  

 

Das Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich schreibt laut § 2 RR den Veranstaltern von Galopprennen vor, an österreichische Züchter (§ 165 RR) Mindestzüchterprämien von 10 Prozent der Rennpreise zu zahlen.

Dabei sind die Allgemeinen Bestimmungen der Veranstalter zu beachten (siehe Links AROC und ÖRV-Freudenau).

 

 


 

 
 
GEBÜHREN 2011
 

Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2011 die Gebühren 
 
nach § 209 des Renn-Reglements wie folgt festgesetzt:
 
 
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. bis 31.7.des Geburtsjahres
30,00 €
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. von 1.8. bis 1.11.des Geburtsjahres
60,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) bis 31.7.
0,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) von 1.8. bis 1.11.
40,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) ohne Meld.
70,00 €
Erstmalige Eintragung eines ausländischen Pferdes in das G.-B. oder in den Anhang
100,00 €
Registrierung Import nach dauerhafter oder vorübergehender Ausfuhr
55,00 €
Breeding Clearance Notification (BCN) für vorübergehende Ausfuhr
30,00 €
Ausstellung eines österreichischen Export-Zertifikates
45,00 €
Allonge, Ausfuhrbescheinigung zu Export-Zertifikat
25,00 €
Reugeldstempel Pass
25,00 €
Ausstellung eines österreichischen Pferdepasses
80,00 €
Duplikat Pferdepass
150,00 €
Änderung, Korrektur eines österreichischen Pferdepasses
25,00 €
Anerkennung Deckhengst erstmalig
120,00 €
Anerkennung Deckhengst wiederholt ohne Visite
50,00 €
Namensgebung im Geburtsjahr
25,00 €
Namensgebung in jedem anderen als dem Geburtsjahr
60,00 €
Namensänderung
150,00 €
Namensgebung eingeführter Pferde
60,00 €
Bearbeitungsgeb. Namensgebung , wenn vom Geburtsland gesondert verrechnet
25,00 €
Bearbeitungsgebühr unvollständiger Importpapiere auf Wunsch des Besitzers
50,00 €
Rennfarben Neueintragung
100,00 €
Rennfarben Verlängerung
50,00 €
Rennfarbe auf Lebenszeit
500,00 €
Neueintragung eines Decknamens
100,00 €
Deckname Verlängerung
80,00 €
Eintragung eines Gestütsdecknamens
100,00 €
Handikapgebühr für jedes angenommene Gewicht
2,00 €
Registrierung Besitzwechsel/Verpachtung/Pachtaufhebung
30,00 €
Registrierung jeder Änderung von Besitzverhältnissen
30,00 €
Pedigree über 5 Generationen
40,00 €
Rennleistung für ein Pferd
30,00 €
Bescheinigung für Debütanten
30,00 €
Ausstellung/Ausgabe eines Medikamentenbuches
35,00 €
Racing Clearance Notification (RCN)
30,00 €
Prüfung für Besitzertrainer
250,00 €
Prüfung Berufstrainer
250,00 €
Prüfung für Amateurrennreiter
100,00 €
Besitzertrainer-Lizenz
240,00 €
Berufstrainer-Lizenz
60,00 €
Jockey-Lizenz
50,00 €
Jockeyaspiranten-Lizenz
30,00 €
Jockeylehrlings-Lizenz
0,00 €
Amateurrennreiter-Lizenz
50,00 €
Leumundszeugnis/Clearance
30,00 €
Alljährliches Eintragen einer Vollmacht (ausgenommen Trainer)
25,00 €
Registrierung u. Versand Mikrochip inländisches Pferd
50,00 €
Registrierung u. Versand Mikrochip ausländisches Pferd
60,00 €
Bearbeitungsgeb.u. Registrierung f. jede DNA-Untersuchung
20,00 €
Wochen-Renn-Kalender-Abonnement 2011
35,00 €
 
 
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2011 die Gebühren
 
nach § 210 wie folgt festgesetzt:
 
 
Agnoszieren eines Pferdes
28,00 €
Erstmalige Kontrolle eines österreichischen Pferdepasses
14,00 €
Tierärztliche Bescheinigung zur Änderung eines Pferdepasses
14,00 €
Bearbeitungsgebühr für vorgelegtes Abzeichendiagramm zum Erlangen eines
 
Pferdepasses
14,00 €
 
 
Nachträgliche Gebühren und Strafgebühren:
 
 
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins
G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres und/oder das verspätete Implantieren des Mikrochips inklusive DNA-Untersuchung nach dem 31.12. des Geburtsjahres
 
(der Verlust des Mikrochips hebt diese Gebühr nicht auf)
370,00 €
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins
G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres, wenn die Implantationsbestätigung des Mikrochips und die DNA-Untersuchung dem Sekretariat bis 31.12. des Geburts-
jahres vorgelegt wurden
120,00 €
Verspätetes Ansuchen um Anerkennung eines Hengstes bzw. nicht fristgerecht
 
vorgelegte Unterlagen (CEM-Test, Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree) nach dem 15.2. des betreffenden Jahres
370,00 €
Verspätet eingereichte Deckliste nach dem 31.7. des betreffenden Jahres
50,00 €
Nicht, bzw. verspätet (nach dem 1.11. des betreffenden Jahres) vorgelegter Deckschein. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird
150,00 €
Nichtanzeige einer Kastration
50,00 €
Mehrkosten f. verspätetes Ansuchen um Lizenz
100,00 €
Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage von CEM-Test
150,00 €
Zusendung eines Ersatzmikrochips bei Verlust
80,00 €
Falsch implantierte Mikrochips
200,00 €
Eintragung in die Schuldnerliste
50,00 €
Jede nicht innerhalb eines Monats gemeldete Änderung der Besitzverhältnisse
90,00 €
Nachträglicher Reugeldstempel im Pass (Ausfuhr nicht innerhalb eines Monats
 
gemeldet)
75,00 €
Nachträgliche Bescheinigung für eine vorübergehenden Ausfuhr
90,00 €
Das Eintreffen des Original-Exportzertifikates später als zwei Monate nach dem angeführten Exportdatum
150,00 €
Verspätetes Ansuchen um eine Racing Clearance Notification (RCN) für ein im Ausland startendes Pferd
60,00 €
Verspätetes Ansuchen um eine Racing Clearance Notification (RCN) für ein im Ausland startendes Pferd (Wiederholungsfall)
100,00 €
Fehlende oder verspätete Trainingslisten-Änderungsanzeige
50,00 €
Fehlende oder verspätete Trainingslisten-Änderungsanz. – Wiederholungsfälle bis
200,00 €

 
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche fällige Postgebühren dem Veranlassenden der Postsendung verrechnet werden.
***
 
Weiters wird darauf hingewiesen, dass Mahnspesen wie folgt verrechnet werden:
 
1. Mahnung            €   10,--
2. Mahnung            €   20,--
3. Mahnung            €   30,--
 
Danach wird der betreffende Schuldner gemäß §§ 65-69, ohne weitere Verständigung, auf die Schuldnerliste gesetzt.