ZUCHT
Abgabetermine und Meldungsfristen 2010
Pferde allgemein
Jede Ausfuhr eines aktiven Rennpferdes muss mindestens 24 Stunden, für jedes andere Pferd (z.B. Mutterstute), mindestens 48 Stunden, vor Abreise des betreffenden Pferdes im Sekretariat des Direktoriums schriftlich gemeldet werden (persönlich im Sekretariat oder per Fax mittels entsprechenden Formulars), um die Überprüfbarkeit der Anwesenheit des Pferdes am angegebenen Standort zu gewährleisten.
Bei falschen Angaben oder verspäteter Meldung hat der für das Pferd Verantwortliche die Mehrkosten in der Höhe der dreifachen Gebühr zu tragen.
Deckhengste
Ansuchen um Anerkennung für Hengste für die Vollblutzuchtförderung im Dezember des Vorjahres (genauer Abgabetermin wird im Wochen-Renn-Kalender und unter News verlautbart) jedoch bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres inklusive aller vorgeschriebenen Unterlagen (CEM-Test, serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4), Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree).
Decklisten sind bis spätestens 31.7. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.
Deckscheine sind bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird.
Mutterstuten
CEM-Test: Dem Hengsthalter ist vor jeder Bedeckung einer Maidenstute oder einer Mutterstute ohne lebenden Vollblutfohlen bei Fuß ein Befund über den negativen CEM-Test inklusive einer bakteriologischen Untersuchung der Stute (Tupfer von mindestens 2 Stellen, Cervix und Fossa Clitoris) auszuhändigen.
Dieser Befund muss vom Hengsthalter gemeinsam mit der Deckliste dem Sekretariat des Direktoriums bis zum 31. Juli, spätestens jedoch bis 1. November des Deckjahres vorgelegt werden.
Fohlen
Zuchtnachweise sind bis 31.7. jedoch bis spätestens 1.11. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen (siehe Gebühren).
Mikrochips müssen Fohlen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres implantiert werden und die Mikrochipbestätigung muss dem Direktorium ebenfalls bis 31.12. des Geburtsjahres vorgelegt werden.
DNA-Untersuchungen müssen bis spätestens 31.12. des Geburtsjahres durchgeführt werden.
ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR DECKHENGSTE 2010
ALLGEMEINE RICHTLINIEN FÜR VOLLBLUTHENGSTE
ZUR ERLANGUNG VON ZUCHTFÖRDERUNGEN 2010
Die Vollblutzucht-Kommission beurteilt die Hengste nach einem korrekten Äußeren (Typ und Gesamteindruck, Körperbau, Gangbild und Geschlechtscharakter, das Vorhandensein beider Hoden im Skrotum und das Gebiss) sowie nach der Abstammung. Dem Ansuchen auf Anerkennung ist ein negativer Befund des Penis-Tupfer (CEM-Test) beizulegen, sowie eine serologische Untersuchung auf Equine Virus Arteritis (Ak-Titer <1:4). Hengste, die einen EAV AK-Titer>als 1:4 haben, müssen einen negativen Befund über das Ejakulat beibringen. Für die erstmalige Anerkennung eines Hengstes für die Vollblutzuchtförderung ist das Vorführen des Hengtes vor der Vollblutzucht-Kommission Vorausetzung, sowie die Vorlage eines offiziellen Abstammungsnachweises und eines offiziellen Leistungsnachweises.
In das Gestüt-Buch für Vollblut werden nur Pferde aufgenommen, für die ein vollständiger Abstammungsnachweis über 8 Generationen, eine DNA-Typisierung und die Implantationsbestätigung eines Mikrochips vorliegen und dieser ablesbar ist. Pferde ohne entsprechenden Abstammungsnachweis werden als "Non-Thoroughbred" geführt.
ZUCHTFÖRDERUNG
Das Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich schreibt laut § 2 RR den Veranstaltern von Galopprennen vor, an österreichische Züchter (§ 165 RR) Mindestzüchterprämien von 10 Prozent der Rennpreise zu zahlen.
Dabei sind die Allgemeinen Bestimmungen der Veranstalter zu beachten (siehe Links AROC und ÖRV-Freudenau).
DECKHENGSTE 2010
ANERKENNUNG VON VOLLBLUTHENGSTEN FÜR DIE VOLLBLUTZUCHTFÖRDERUNG
Von der Vollblutzucht-Kommission des Direktoriums für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich wurden für das Jahr 2010 folgende Vollbluthengste als Deckhengste wieder für die Vollblutzuchtförderung anerkannt:
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Hengsthalter |
Standort |
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Niederösterreich und Wien |
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CLARION (GB), |
Wilhelm Furtner |
Wilhelm Furtner |
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INDIAN BEAU (GB), |
Alena Peterliková |
Magna Racino |
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KING LEON (IRE), |
Gestüt Celtic Hill |
Gestüt Celtic Hill |
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MR. ALKOHOL (GB), |
Hans Schmutz |
Hans Schmutz |
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STORM MIST (IRE), |
Maria Furtner |
Maria Furtner |
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Burgenland |
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AKHISAR (USA), |
Gestüt Highgrove |
Gestüt Highgrove |
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ICEMOON (GER), |
Gestüt Highgrove |
Gestüt Highgrove |
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Salzburg |
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NO DANCER (GER), |
Franz Maier |
Franz Maier |
GEBÜHREN 2010
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2010 die Gebühren nach
§ 209 des Renn-Regelments wie folgt festgesetzt:
| Eintragung eines Fohlens ins G.-B. bis 31.7. des Geburtsjahres |
30,00 € |
| Eintragung eines Fohlens ins G.-B. von 1.8. bis 1.11. des Geburtsjahres |
60,00 € |
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Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) bis 31.7. |
0,00 € |
| Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) von 1.8. bis 1.11. |
40,00 € |
| Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) ohne Meld. |
70,00 € |
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Erstmalige Eintragung eines ausländischen Pferdes in das G.-B. oder in den Anhang |
100,00 € |
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Registrierung Import nach dauerhafter oder vorübergehender Ausfuhr |
55,00 € |
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Breeding Clearance Notification (BCN) für vorübergehende Ausfuhr |
30,00 € |
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Ausstellung eines österreichischen Export-Zertifikates |
45,00 € |
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Allonge, Ausfuhrbescheinigung zu Export-Zertifikat |
25,00 € |
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Reugeldstempel Pass |
25,00 € |
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Ausstellung eines österreichischen Pferdepasses |
65,00 € |
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Anerkennung Deckhengst erstmalig |
120,00 € |
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Anerkennung Deckhengst wiederholt ohne Visite |
50,00 € |
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Duplikat Pferdepass |
130,00 € |
| Änderung, Korrektur eines österreichischen Pferdepasses | 25,00 € |
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Namensgebung im Geburtsjahr |
25,00 € |
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Namensgebung in jedem anderen als dem Geburtsjahr |
60,00 € |
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Namensänderung |
150,00 € |
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Namensgebung eingeführter Pferde |
60,00 € |
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Bearbeitungsgeb. Namensgebung, wenn vom Geburtsland gesondert verrechnet |
25,00 € |
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Rennfarben Neueintragung |
100,00 € |
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Rennfarben Verlängerung |
50,00 € |
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Rennfarbe auf Lebenszeit |
300,00 € |
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Neueintragung eines Decknamens |
100,00 € |
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Deckname Verlängerung |
80,00 € |
|
Eintragung eines Gestütsdecknamens |
100,00 € |
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Handikapgebühr für jedes angenommene Gewicht |
2,00 € |
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Registrierung Besitzwechsel/Verpachtung/Pachtaufhebung |
30,00 € |
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Registrierung jeder Änderung von Besitzverhältnissen |
30,00 € |
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Pedigree über 5 Generationen |
40,00 € |
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Rennleistung für ein Pferd |
30,00 € |
| Bescheinigung für Debütanten |
30,00 € |
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Ausstellung/Ausgabe eines Medikamentenbuches |
35,00 € |
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RCN für jeden Auslandstart |
30,00 € |
|
Prüfung für Besitzertrainer |
250,00 € |
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Prüfung Berufstrainer |
250,00 € |
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Prüfung für Amateurrennreiter |
100,00 € |
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Besitzertrainer-Lizenz |
240,00 € |
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Berufstrainer-Lizenz |
60,00 € |
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Jockey-Lizenz |
50,00 € |
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Jockeyaspiranten-Lizenz |
30,00 € |
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Jockeylehrlings-Lizenz |
0,00 € |
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Amateurrennreiter-Lizenz |
50,00 € |
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Leumundszeugnis/Clearance |
30,00 € |
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Alljährliches Eintragen einer Vollmacht (ausgenommen Trainer) |
25,00 € |
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Registrierung u. Versand Mikrochip inländisches Pferd |
50,00 € |
| Registrierung u. Versand Mikrochip ausländisches Pferd |
60,00 € |
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Bearbeitungsgeb. u. Registrierung f. jede DNA-Untersuchung |
20,00 € |
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Wochen-Renn-Kalender-Abonnement 2010 |
35,00 € |
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2010 die Gebühren nach
§ 210 wie folgt festgesetzt:
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Agnoszieren eines Pferdes |
28,00 € |
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Tierärztliche Bescheinigung zum Erlangen eines Pferdepasses bzw. Änderungen in einem solchen |
14,00 € |
Nachträgliche Gebühren und Strafgebühren:
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Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres und/oder das verspätete Implantieren des Mikrochips inklusive DNA-Untersuchung nach dem 31.12. des Geburtsjahres (der Verlust des Mikrochips hebt diese Gebühr nicht auf) |
370,00 € |
| Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres, wenn die Implantationsbestätigung des Mikrochips und die DNA-Untersuchung dem Sekretariat bis 31.12. des Geburtsjahres vorgelegt wurden |
120,00 € |
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Verspätetes Ansuchen um Anerkennung eines Hengstes bzw. nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen (CEM-Test, Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree) nach dem 15.2. des betreffenden Jahres |
370,00 € |
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Verspätet eingereichte Deckliste nach dem 31.7. des betreffenden Jahres |
50,00 € |
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Nicht, bzw. verspätet (nach dem 1.11. des betreffenden Jahres) vorgelegter Deckschein. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird |
150,00 € |
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Nichtanzeige einer Kastration |
50,00 € |
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Mehrkosten f. verspätetes Ansuchen um Lizenz |
100,00 € |
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Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage von CEM-Test |
150,00 € |
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Zusendung eines Ersatzmikrochips bei Verlust |
80,00 € |
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Falsch implantierte Mikrochips |
200,00 € |
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Eintragung in die Schuldnerliste |
50,00 € |
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Jede nicht innerhalb eines Monats gemeldete Änderung der Besitzverhältnisse |
90,00 € |
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Nachträglicher Reugeldstempel im Pass (Ausfuhr nicht innerhalb eines Monats gemeldet) |
75,00 € |
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Nachträgliche Bescheinigung für eine vorübergehende Ausfuhr |
90,00 € |
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Das Eintreffen des Original-Exportzertifikates später als zwei Monate nach dem angeführten Exportdatum |
150,00 € |
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche fällige Postgebühren dem Veranlassenden der Postsendung verrechnet werden.
***
Weiters wird darauf hingewiesen, dass Mahnspesen wie folgt verrechnet werden:
1. Mahnung € 10,--
2. Mahnung € 20,--
3. Mahnung € 30,--
Danach wird der betreffende Schuldner gemäß §§ 65-69, ohne weitere Verständigung, auf die Schuldnerliste gesetzt.