Jede Änderung der Besitzverhältnisse eines Pferdes (Besitzwechsel, Verpachtung, Pachtaufhebung) ist dem Sekretariat des Direktoriums unverzüglich schriftlich mittels Besitzwechselformular zu melden (für Pferde, die keine Nennung in einem Rennen haben, ist jede Änderung der Besitzverhältnisse innerhalb eines Monats schriftlich mittels Besitzwechselformular zu melden).
Jede Ausfuhr eines aktiven Rennpferdes muss mindestens 24 Stunden vor Abreise des betreffenden Pferdes im Sekretariat des Direktoriums schriftlich gemeldet werden (persönlich im Sekretariat oder per Fax mittels entsprechenden Formulars), um die Überprüfbarkeit der Anwesenheit des Pferdes am angegebenen Standort zu gewährleisten.
Bei falschen Angaben oder verspäteter Meldung hat der für das Pferd Verantwortliche die Mehrkosten laut Gebührenliste zu tragen.
Reiter
Alle Lizenzansuchen für Berufs- und Amateurrennreiter sind bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.
Trainer
Alle Lizenzansuchen für Berufs- und Besitzertrainer sind bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.
RENN-REGLEMENT
Das derzeit gültige Renn-Reglement (gültig ab 24.05.2003) ist während der Bürozeiten im Sekretariat zum Preis von € 30,00 erhältlich. Bei Anmeldung zur Amateur-Reiter-Prüfung oder zur Trainer-Prüfung ist ein Renn-Reglement verpflichtend zu kaufen.
Änderungen zum gültigen Renn-Reglement finden Sie unter Rennsport im Untermenü.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ZUM RENN-REGLEMENT 2020
Siehe Wochen-Renn-Kalender Nr. 2-2019 und Nr. 3-2020
TRAINER 2020
Siehe unter RENNSPORT im Untermenü - Trainingsliste aktuell