Kontaktdaten:
Direktorium für Galopprennsport
und Vollblutzucht in Österreich
Pferdepromenade 4, Objekt 8
2483 Ebreichsdorf
Tel  +43 22 54 9000 1509
Fax +43 22 54 9000 1513
Karin Schweigert, Sekreteriat
Bürozeiten MO - DO 8.00 - 16.00
NEWS

06.02.2012

Aktuelle Auslandserfolge österreichischer Pferde

Österreichische Pferde platzieren sich erfolgreich in Cagnes-sur-Mer!

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26.01.2012

Klassifikation 2011

Stand per 31.12.2011 finden Sie unter der Rubrik Rennsport

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24.01.2012

Saisonstart 2012 im Magna Racino

Saisonstart im Magna Racino ist am Ostermontag, 9. April 2012.

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RENNSPORT

 

ABGABETERMINE UND MELDEFRISTEN

 

Pferde

Jede Änderung der Besitzverhältnisse eines Pferdes (Besitzwechsel, Verpachtung, Pachtaufhebung) ist dem Sekretariat des Direktoriums unverzüglich schriftlich mittels Besitzwechselformular zu melden (für Pferde, die keine Nennung in einem Rennen haben, ist jede Änderung der Besitzverhältnisse innerhalb eines Monats schriftlich mittels Besitzwechselformular zu melden).

 

Jede Ausfuhr eines aktiven Rennpferdes muss mindestens 24 Stunden vor Abreise des betreffenden Pferdes im Sekretariat des Direktoriums schriftlich gemeldet werden (persönlich im Sekretariat oder per Fax mittels entsprechenden Formulars), um die Überprüfbarkeit der Anwesenheit des Pferdes am angegebenen Standort zu gewährleisten.

 

Bei falschen Angaben oder verspäteter Meldung hat der für das Pferd Verantwortliche die Mehrkosten in der Höhe der dreifachen Gebühr zu tragen.

 

Reiter

Alle Lizenzansuchen für Berufs- und Amateurrennreiter sind bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.

 

Trainer

Alle Lizenzansuchen für Berufs- und Besitzertrainer sind bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.

 

 

 

RENN-REGLEMENT

 

Das derzeit gültige Renn-Reglement (gültig ab 24.05.2003) ist während der Bürozeiten im Sekretariat zum Preis von € 30,00 erhältlich. Bei Anmeldung zur Amateur-Reiter-Prüfung oder zur Trainer-Prüfung ist ein Renn-Reglement verpflichtend zu kaufen.

Änderungen zum gültigen Renn-Reglement finden Sie unter Rennsport  im Untermenü.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ZUM RENN-REGLEMENT 2011

Siehe unter RENNSPORT im Untermenü. 
 
 

 

 

 

 

 

BERUFSTRAINER 2011

 

Bigus Stefan

Trainingsstandort: 2483 Ebreichsdorf

 

Kainz Friedrich

Trainingsstandorte: 2483 Ebreichsdorf und 1020 Wien, Freudenau

 

Martin Gérard

Trainingsstandorte: 2483 Ebreichsdorf und 1020 Wien, Freudenau

 

Mathis Annelies 

Trainingsstandort: 1020 Wien, Freudenau

 

Peterlik Harry

Trainingsstandort: 2483 Ebreichsdorf

 

Schweigert Emmerich

Trainingsstandort: 2483 Ebreichsdorf

 

 

 

 

 GEBÜHREN 2011

 

Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2011 die Gebühren 
 
nach § 209 des Renn-Reglements wie folgt festgesetzt:
 
 
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. bis 31.7.des Geburtsjahres
30,00 €
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. von 1.8. bis 1.11.des Geburtsjahres
60,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) bis 31.7.
0,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) von 1.8. bis 1.11.
40,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) ohne Meld.
70,00 €
Erstmalige Eintragung eines ausländischen Pferdes in das G.-B. oder in den Anhang
100,00 €
Registrierung Import nach dauerhafter oder vorübergehender Ausfuhr
55,00 €
Breeding Clearance Notification (BCN) für vorübergehende Ausfuhr
30,00 €
Ausstellung eines österreichischen Export-Zertifikates
45,00 €
Allonge, Ausfuhrbescheinigung zu Export-Zertifikat
25,00 €
Reugeldstempel Pass
25,00 €
Ausstellung eines österreichischen Pferdepasses
80,00 €
Duplikat Pferdepass
150,00 €
Änderung, Korrektur eines österreichischen Pferdepasses
25,00 €
Anerkennung Deckhengst erstmalig
120,00 €
Anerkennung Deckhengst wiederholt ohne Visite
50,00 €
Namensgebung im Geburtsjahr
25,00 €
Namensgebung in jedem anderen als dem Geburtsjahr
60,00 €
Namensänderung
150,00 €
Namensgebung eingeführter Pferde
60,00 €
Bearbeitungsgeb. Namensgebung , wenn vom Geburtsland gesondert verrechnet
25,00 €
Bearbeitungsgebühr unvollständiger Importpapiere auf Wunsch des Besitzers
50,00 €
Rennfarben Neueintragung
100,00 €
Rennfarben Verlängerung
50,00 €
Rennfarbe auf Lebenszeit
500,00 €
Neueintragung eines Decknamens
100,00 €
Deckname Verlängerung
80,00 €
Eintragung eines Gestütsdecknamens
100,00 €
Handikapgebühr für jedes angenommene Gewicht
2,00 €
Registrierung Besitzwechsel/Verpachtung/Pachtaufhebung
30,00 €
Registrierung jeder Änderung von Besitzverhältnissen
30,00 €
Pedigree über 5 Generationen
40,00 €
Rennleistung für ein Pferd
30,00 €
Bescheinigung für Debütanten
30,00 €
Ausstellung/Ausgabe eines Medikamentenbuches
35,00 €
Racing Clearance Notification (RCN)
30,00 €
Prüfung für Besitzertrainer
250,00 €
Prüfung Berufstrainer
250,00 €
Prüfung für Amateurrennreiter
100,00 €
Besitzertrainer-Lizenz
240,00 €
Berufstrainer-Lizenz
60,00 €
Jockey-Lizenz
50,00 €
Jockeyaspiranten-Lizenz
30,00 €
Jockeylehrlings-Lizenz
0,00 €
Amateurrennreiter-Lizenz
50,00 €
Leumundszeugnis/Clearance
30,00 €
Alljährliches Eintragen einer Vollmacht (ausgenommen Trainer)
25,00 €
Registrierung u. Versand Mikrochip inländisches Pferd
50,00 €
Registrierung u. Versand Mikrochip ausländisches Pferd
60,00 €
Bearbeitungsgeb.u. Registrierung f. jede DNA-Untersuchung
20,00 €
Wochen-Renn-Kalender-Abonnement 2011
35,00 €
 
 
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2011 die Gebühren
 
nach § 210 wie folgt festgesetzt:
 
 
Agnoszieren eines Pferdes
28,00 €
Erstmalige Kontrolle eines österreichischen Pferdepasses
14,00 €
Tierärztliche Bescheinigung zur Änderung eines Pferdepasses
14,00 €
Bearbeitungsgebühr für vorgelegtes Abzeichendiagramm zum Erlangen eines
 
Pferdepasses
14,00 €
 
 
Nachträgliche Gebühren und Strafgebühren:
 
 
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins
G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres und/oder das verspätete Implantieren des Mikrochips inklusive DNA-Untersuchung nach dem 31.12. des Geburtsjahres
 
(der Verlust des Mikrochips hebt diese Gebühr nicht auf)
370,00 €
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins
G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres, wenn die Implantationsbestätigung des Mikrochips und die DNA-Untersuchung dem Sekretariat bis 31.12. des Geburts-
jahres vorgelegt wurden
120,00 €
Verspätetes Ansuchen um Anerkennung eines Hengstes bzw. nicht fristgerecht
 
vorgelegte Unterlagen (CEM-Test, Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree) nach dem 15.2. des betreffenden Jahres
370,00 €
Verspätet eingereichte Deckliste nach dem 31.7. des betreffenden Jahres
50,00 €
Nicht, bzw. verspätet (nach dem 1.11. des betreffenden Jahres) vorgelegter Deckschein. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird
150,00 €
Nichtanzeige einer Kastration
50,00 €
Mehrkosten f. verspätetes Ansuchen um Lizenz
100,00 €
Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage von CEM-Test
150,00 €
Zusendung eines Ersatzmikrochips bei Verlust
80,00 €
Falsch implantierte Mikrochips
200,00 €
Eintragung in die Schuldnerliste
50,00 €
Jede nicht innerhalb eines Monats gemeldete Änderung der Besitzverhältnisse
90,00 €
Nachträglicher Reugeldstempel im Pass (Ausfuhr nicht innerhalb eines Monats
 
gemeldet)
75,00 €
Nachträgliche Bescheinigung für eine vorübergehenden Ausfuhr
90,00 €
Das Eintreffen des Original-Exportzertifikates später als zwei Monate nach dem angeführten Exportdatum
150,00 €
Verspätetes Ansuchen um eine Racing Clearance Notification (RCN) für ein im Ausland startendes Pferd
60,00 €
Verspätetes Ansuchen um eine Racing Clearance Notification (RCN) für ein im Ausland startendes Pferd (Wiederholungsfall)
100,00 €
Fehlende oder verspätete Trainingslisten-Änderungsanzeige
50,00 €
Fehlende oder verspätete Trainingslisten-Änderungsanz. – Wiederholungsfälle bis
200,00 €

 
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche fällige Postgebühren dem Veranlassenden der Postsendung verrechnet werden.
***
 
Weiters wird darauf hingewiesen, dass Mahnspesen wie folgt verrechnet werden:
 
1. Mahnung            €   10,--
2. Mahnung            €   20,--
3. Mahnung            €   30,--
 
Danach wird der betreffende Schuldner gemäß §§ 65-69, ohne weitere Verständigung, auf die Schuldnerliste gesetzt.