RENNSPORT
ABGABETERMINE UND MELDEFRISTEN
Pferde
Bei falschen Angaben oder verspäteter Meldung hat der für das Pferd Verantwortliche die Mehrkosten in der Höhe der dreifachen Gebühr zu tragen.
Reiter
Alle Lizenzansuchen für Berufs- und Amateurrennreiter sind bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.
Trainer
Alle Lizenzansuchen für Berufs- und Besitzertrainer sind bis spätestens 15.2. des betreffenden Jahres dem Sekretariat des Direktoriums vorzulegen.

RENN-REGLEMENT
Das derzeit gültige Renn-Reglement (gültig ab 24.05.2003) ist während der Bürozeiten im Sekretariat zum Preis von € 30,00 erhältlich. Bei Anmeldung zur Amateur-Reiter-Prüfung oder zur Trainer-Prüfung ist ein Renn-Reglement verpflichtend zu kaufen.
RENN-REGLEMENT-ÄNDERUNGEN
Renn-Reglement-Änderung seit Erscheinen der aktuellen Ausgabe
(aktualisiert am 01.01.2010)
Verlautbarung WRK Nr. 7/2003, Seite 44:
In der Direktoriums-Sitzung vom 25. Juni 2003 wurde im § 70 des Renn-Reglements, S. 47, Punkt 3), im letzten Satz der Teil
„.....oder einen Tierarztvermerk des ausländischen Rennbahntierarztes haben“
ersatzlos gestrichen.
Auf Grund des § 213 des Renn-Reglements wird bekannt gegeben, dass das Direktorium des Jockey Club für Österreich in seiner Sitzung vom 26. Januar 2004 folgende Änderung des Renn-Reglements beschlossen hat:
§ 180: Das Wort „Trainer“ wird durch das Wort „Berufstrainer“ ersetzt.
Gestütbuchordnung Lit. D Punkt 12: Nach dem Wort „Direktorium“ werden folgende Worte eingefügt: ..... außer dem gelben Zuchtnachweis .....
Auf Grund des § 213 des Renn-Reglements wird bekannt gegeben, dass das Direktorium für Galopprennsport und Vollblutzucht in Österreich in seiner Sitzung vom 24. Februar 2005 folgende Änderungen des Renn-Reglements beschlossen hat:
§ 70, betreffend die Zulassung eines im Ausland trainierten Pferdes, Punkt 2) lautet nun:
Verlautbarung WRK Nr. 3/2007, Seite 26:
Die Rennveranstalter sind berechtigt, neben jenen Gebühren, die in den Allgemeinen Bestimmungen des jeweiligen Rennveranstalters veröffentlicht werden, nachstehende Gebühren einzuheben:
a) Bahngeld für jedes Pferd, welches dir Arbeits- oder Rennbahn benützt,
b) Startgeld für jeden Start eines Pferdes,
c) Unbedenklichkeitserklärung für Trainer oder Reiter,
d) Kostenbeiträge und Abgaben für das Führen der Konten von Besitzern, Trainern und
Reitern,
e) Beiträge zur Förderung der Vollblutzucht.
§ 209.
Das Direktorium ist berechtigt, folgende Gebühren, welche jährlich veröffentlicht werden, einzuheben:
a) Handikapgebühren für jedes angenommene Gewicht pro Pferd,
b) Ausstellen einer Bescheinigung über die Rennleistungen eines Pferdes,
c) das alljährliche Eintragen einer Vollmacht für eine andere Person als den Trainer,
d) Eintragen und Abändern von Pferdenamen, Decknamen und Rennfarben,
e) Eintragen von Änderung der Eigentumsverhältnisse und Besitzwechsel,
f) alle Gebühren für permanenten oder temporären Import bzw. Export von Pferden,
g) das Ausstellen eines österreichischen Pferdepasses sowie eines Pedigrees,
h) die Erteilung von Lizenzen,
i) Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,
j) alle Gebühren, die im Zusammenhang mit der Vollblutzucht stehen,
k) Strafgebühren für Reglementübertretungen betreffend Vollblutzucht sowie betreffend
Anträge, Ansuchen und Mitteilungen,
l) Gebühren für im Auftrag des Direktoriums erbrachte tierärztliche Dienstleistungen,
m) Gebühr für den Wochen-Renn-Kalender,
n) Gebühren für Medikamenten- und Gesundheitsbücher,
o) das Ausstellen von Racing Clearance Notifications (RCN) und Clearances
(Leumundszeugnisse),
p) das Führen der Schuldnerliste.
Der § 210 wird durch folgenden Punkt ergänzt:
in einem solchen
Lit. b) soll nun lauten:
„oder das bei einer vorübergehenden Ausfuhr der Mutterstute im Ausland geboren ist und spätestens bis 31.12. des Geburtsjahres nach Österreich eingeführt worden ist und das bis zum 31.12. des Folgejahres in Österreich aufgezogen oder trainiert wurde.
Lit. c) soll nun lauten:
Ein Pferd, das als Fohlen bis 31.12. des Geburtsjahres nach Österreich eingeführt wird, erhält die Inländergeltung, wenn es ab diesem Zeitpunkt ununterbrochen in Österreich stationiert oder trainiert wird. Die Inländergeltung erlischt, wenn das Pferd im Ausland trainiert wird, oder in ausländischen Besitz übergeht.
Lit. d) bleibt unverändert.
RENN-REGLEMENT
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN ZUM RENN-REGLEMENT 2010
1. A) Unerlaubte Mittel im Sinne des § 111 des Renn-Reglements sind Substanzen, die dem Pferd zugeführt werden und folgende Wirkung haben:
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Arsen
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· 0,3 Mikrogramm Arsen per ml Urin
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Boldenon
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· 0,015 Mikrogramm freies und konjugiertes Boldenon per ml Urin in männlichen Pferden (andere als Wallache)
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Carbon Dioxid
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· 36 Millimol verfügbares Kohlendioxyd per l/Plasma
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Dimethyl Sulphoxid
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· 15 Mikrogramm Dimethyl Sulphoxid per ml Urin oder
· 1 Mikrogramm Dimethyl Sulphoxid per ml Plasma
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Estranediol in männlichen Pferden (andere als Wallache)
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· 0,045 Mikrogramm freies und glukurokonjugiertes 5α-estrane-3β, 17α-diol/ml Urin
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Hydrocortison
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· 1 Mikrogramm Hydrocortison/ml Urin
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Methoxytyramin
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· 4 Mikrogramm freies und konjugiertes 3-methoxytyramine/ml Urin
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Salicylsäure
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· 750 Mikrogramm Salicylsäure/ml Urin oder
· 6,5 Mikrogramm Salicylsäure/ml Plasma
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Testosteron
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· 0,02 Mikrogramm freies und konjugiertes Testosteron/ml Urin bei Wallachen oder
· 0,055 Mikrogramm freies und konjugiertes Testosteron/ml Urin bei Stuten und Mutterstuten (nicht trächtig)
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Theobromin
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· 2 Mikrogramm Theobromin/ml Urin
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BERUFSTRAINER 2010
(per 15.03.2010)
Bigus Stefan
Trainingsstandort: 2483 Ebreichsdorf
Kainz Friedrich
Trainingsstandort: 2483 Ebreichsdorf
Martin Gérard
Trainingsstandorte: 2483 Ebreichsdorf und 1020 Wien, Freudenau
Mathis Annelies
Trainingsstandort: 1020 Wien, Freudenau und 2293 Marchegg, Gestüt Scheit
Peterlik Harry
Trainingsstandort: 2483 Ebreichsdorf
Schweigert Emmerich
Trainingsstandort: 2483 Ebreichsdorf
GEBÜHREN 2010
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2010 die Gebühren nach
§ 209 des Renn-Regelments wie folgt festgesetzt:
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. bis 31.7. des Geburtsjahres
30,00 €
Eintragung eines Fohlens ins G.-B. von 1.8. bis 1.11. des Geburtsjahres
60,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) bis 31.7.
0,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) von 1.8. bis 1.11.
40,00 €
Reg. Zuchtergebnis ohne Fohlen (güst, verfohlt etc.) ohne Meld.
70,00 €
Erstmalige Eintragung eines ausländischen Pferdes in das G.-B. oder in den Anhang
100,00 €
Registrierung Import nach dauerhafter oder vorübergehender Ausfuhr
55,00 €
Breeding Clearance Notification (BCN) für vorübergehende Ausfuhr
30,00 €
Ausstellung eines österreichischen Export-Zertifikates
45,00 €
Allonge, Ausfuhrbescheinigung zu Export-Zertifikat
25,00 €
Reugeldstempel Pass
25,00 €
Ausstellung eines österreichischen Pferdepasses
65,00 €
Anerkennung Deckhengst erstmalig
120,00 €
Anerkennung Deckhengst wiederholt ohne Visite
50,00 €
Duplikat Pferdepass
130,00 €
Änderung, Korrektur eines österreichischen Pferdepasses
25,00 €
Namensgebung im Geburtsjahr
25,00 €
Namensgebung in jedem anderen als dem Geburtsjahr
60,00 €
Namensänderung
150,00 €
Namensgebung eingeführter Pferde
60,00 €
Bearbeitungsgeb. Namensgebung, wenn vom Geburtsland gesondert verrechnet
25,00 €
Rennfarben Neueintragung
100,00 €
Rennfarben Verlängerung
50,00 €
Rennfarbe auf Lebenszeit
300,00 €
Neueintragung eines Decknamens
100,00 €
Deckname Verlängerung
80,00 €
Eintragung eines Gestütsdecknamens
100,00 €
Handikapgebühr für jedes angenommene Gewicht
2,00 €
Registrierung Besitzwechsel/Verpachtung/Pachtaufhebung
30,00 €
Registrierung jeder Änderung von Besitzverhältnissen
30,00 €
Pedigree über 5 Generationen
40,00 €
Rennleistung für ein Pferd
30,00 €
Bescheinigung für Debütanten
30,00 €
Ausstellung/Ausgabe eines Medikamentenbuches
35,00 €
RCN für jeden Auslandstart
30,00 €
Prüfung für Besitzertrainer
250,00 €
Prüfung Berufstrainer
250,00 €
Prüfung für Amateurrennreiter
100,00 €
Besitzertrainer-Lizenz
240,00 €
Berufstrainer-Lizenz
60,00 €
Jockey-Lizenz
50,00 €
Jockeyaspiranten-Lizenz
30,00 €
Jockeylehrlings-Lizenz
0,00 €
Amateurrennreiter-Lizenz
50,00 €
Leumundszeugnis/Clearance
30,00 €
Alljährliches Eintragen einer Vollmacht (ausgenommen Trainer)
25,00 €
Registrierung u. Versand Mikrochip inländisches Pferd
50,00 €
Registrierung u. Versand Mikrochip ausländisches Pferd
60,00 €
Bearbeitungsgeb. u. Registrierung f. jede DNA-Untersuchung
20,00 €
Wochen-Renn-Kalender-Abonnement 2010
35,00 €
§ 209 des Renn-Regelments wie folgt festgesetzt:
Ausstellung eines österreichischen Export-Zertifikates
Allonge, Ausfuhrbescheinigung zu Export-Zertifikat
Reugeldstempel Pass
Ausstellung eines österreichischen Pferdepasses
Gemäß § 212 des Renn-Reglements wurden für das Jahr 2010 die Gebühren nach
§ 210 wie folgt festgesetzt:
§ 210 wie folgt festgesetzt:
Agnoszieren eines Pferdes
28,00 €
Tierärztliche Bescheinigung zum Erlangen eines Pferdepasses bzw. Änderungen in einem solchen
14,00 €
Nachträgliche Gebühren und Strafgebühren:
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres und/oder das verspätete Implantieren des Mikrochips inklusive DNA-Untersuchung nach dem 31.12. des Geburtsjahres (der Verlust des Mikrochips hebt diese Gebühr nicht auf)
370,00 €
Verspätetes Vorlegen des Zuchtnachweises zur Eintragung eines Fohlens ins G.-B. nach dem 1.11. des Geburtsjahres, wenn die Implantationsbestätigung des Mikrochips und die DNA-Untersuchung dem Sekretariat bis 31.12. des Geburtsjahres vorgelegt wurden
120,00 €
Verspätetes Ansuchen um Anerkennung eines Hengstes bzw. nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen (CEM-Test, Impfpass, Klassifikation, Rennleistung, Pedigree) nach dem 15.2. des betreffenden Jahres
370,00 €
Verspätet eingereichte Deckliste nach dem 31.7. des betreffenden Jahres
50,00 €
Nicht, bzw. verspätet (nach dem 1.11. des betreffenden Jahres) vorgelegter Deckschein. Ausnahme: Schriftliche Meldung des Hengsthalters (bis 1.11. des betreffenden Jahres) an das Sekretariat des Direktoriums, aus welchem Grund der Deckschein vom Hengsthalter einbehalten wird
150,00 €
Nichtanzeige einer Kastration
50,00 €
Mehrkosten f. verspätetes Ansuchen um Lizenz
100,00 €
Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage von CEM-Test
150,00 €
Zusendung eines Ersatzmikrochips bei Verlust
80,00 €
Falsch implantierte Mikrochips
200,00 €
Eintragung in die Schuldnerliste
50,00 €
Jede nicht innerhalb eines Monats gemeldete Änderung der Besitzverhältnisse
90,00 €
Nachträglicher Reugeldstempel im Pass (Ausfuhr nicht innerhalb eines Monats gemeldet)
75,00 €
Nachträgliche Bescheinigung für eine vorübergehende Ausfuhr
90,00 €
Das Eintreffen des Original-Exportzertifikates später als zwei Monate nach dem angeführten Exportdatum
150,00 €
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche fällige Postgebühren dem Veranlassenden der Postsendung verrechnet werden.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass Mahnspesen wie folgt verrechnet werden:
1. Mahnung € 10,--
2. Mahnung € 20,--
3. Mahnung € 30,--
2. Mahnung € 20,--