Breeding Clearance Notification (BCN)
Wir möchten schon jetzt nochmals alle Züchter, die eine Stute zur Bedeckung ausführen wollen, daran erinnern, dass ab 1. Jänner 2010 in Österreich, gemäß International Agreement on Breeding and Racing, der Stempel für eine vorübergehende Ausfuhr (maximale Dauer beträgt neun Monate) für Zuchttiere durch eine Breeding Clearance Notification (BCN) ersetzt wurde. Deshalb muss, nun auch für Zuchttiere, der Pferdepass dem Sekretariat nicht mehr vorgelegt werden. Stattdessen hat der Besitzer des betreffenden Pferdes, bzw. sein Bevollmächtigter, dafür Sorge zu tragen, dass die BCN spätestens 48 Stunden vor der geplanten Ausfuhr schriftlich mit dem entsprechenden Formular im Sekretariat beantragt wird (siehe auch Punkt 25 der Ergänzenden Bestimmungen zum Renn-Reglement für 2011, verlautbart im WRK Nr. 2/2011, Seite 16). Die BCN (inklusive DNA-Zertifikat), muss gemäß International Agreement on Breeding and Racing vom Sekretariat des Direktoriums, per Mail oder Fax, an die Gestütbuchabteilung des Empfängerlandes gesendet werden. Eine vom Direktorium bestätigte Kopie der BCN ist dem Besitzer auszuhändigen, um diese dem Pass des betreffenden Pferdes beizulegen.
Sollte die betreffende Mutterstute ein Fohlen bei Fuß haben, weisen wir schon jetzt darauf hin, dass dem Fohlen vor der Ausfuhr ein Mikrochip implantiert, und eine Blutprobe für die DNA-Untersuchung abgenommen werden muss.
Vor der Rückkehr nach Österreich ist vom Besitzer, bzw. von seinem Bevollmächtigten, für das betreffende Zuchttier bei der Gestütbuchabteilung des Landes, wohin das Pferd vorübergehend ausgeführt wurde, um eine BCN oder um einen Rückfuhrstempel im Pass anzusuchen.