Kontaktdaten:
Direktorium für Galopprennsport
und Vollblutzucht in Österreich
Richard-Strauss-Straße 34
A-1230 Wien
Tel  +43 664 4679577
Julika Stehnken, Sekretariat
NEWS

06.04.2023

SEKRETARIAT ÖFFNUNGSZEITEN

NEUE ÖFFNUNGSZEITEN: Di. und Do. 9:00-16:00 Uhr  

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11.01.2024

NEWS

URLAUB DES SEKRTARIATS Weihnachtsurlaub des Direktoriums Vom 27.12.2023 bis 07.01.2024 ist das Direktorium im Weihnachtsurlaub. Der letzte Bürotag ist daher der 21.12.2023. Das Direktorium f&u...

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14.04.2022

GALOPPRENNEN 2022

Hier finden Sie die Links zu den Rennbahnen Magna Racino und Wien-Freudenau

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Breeding Clearance Notification (BCN)

 

Nochmals möchten wir alle Züchter, die eine Stute zur Bedeckung ausführen wollen, daran erinnern, dass seit 2010 in Österreich, gemäß International Agreement on Breeding and Racing, der Stempel für eine vorübergehende Ausfuhr (maximale Dauer beträgt neun Monate) für Zuchttiere durch eine Breeding Clearance Notification (BCN) ersetzt wurde. Seither muss, nun auch für Zuchttiere, der Pferdepass dem Sekretariat nicht mehr vorgelegt werden. Stattdessen hat der Besitzer des betreffenden Pferdes, bzw. sein Bevollmächtigter, dafür Sorge zu tragen, dass die BCN spätestens 24 Stunden vor der geplanten Ausfuhr schriftlich mit dem entsprechenden Formular im Sekretariat beantragt wird (siehe auch Punkte 22 und 24 der Ergänzenden Bestimmungen zum Renn-Reglement für 2019, verlautbart im WRK Nr. 2/2019, Seiten 21 und 22). Die BCN (inklusive DNA-Zertifikat) muss gemäß International Agreement on Breeding and Racing vom Sekretariat des Direktoriums, per Mail oder Fax, an die Gestütbuchabteilung des Empfängerlandes gesendet werden. Eine vom Direktorium bestätigte Kopie der BCN ist dem Besitzer auszuhändigen, um diese dem Pass des betreffenden Pferdes beizulegen.

Sollte die betreffende Mutterstute ein Fohlen bei Fuß haben, weisen wir darauf hin, dass dem Fohlen vor der Ausfuhr ein vom Direktorium ausgegebener, registrierter Mikrochip implantiert und eine Blutprobe für die DNA-Untersuchung abgenommen werden muss.

Vor der Rückkehr nach Österreich ist vom Besitzer, bzw. von seinem Bevollmächtigten, für das betreffende Zuchttier bei der Gestütbuchabteilung des Landes, in welches das Pferd vorübergehend ausgeführt wurde, um eine BCN anzusuchen.